Leistungen Fachkraft für Arbeitssicherheit                                           • Beratung zu Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung bei Planung, Ausführung, Unterhaltung und Betrieb von Arbeitsstätten sowie bei den dabei angewandten Verfahrens- / Arbeitsabläufen. • Bereitstellung von Arbeitsmaterialien zur Durchführung der „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ / Gefährdungsbeurteilung“; Beratung und Unterstützung bei deren Durchführung. • Bereitstellung von Arbeitsmaterialien zur Durchführung von Schulungen / Unterweisungen und Unterstützung bei der Durchführung (Unterweisungspräsentationen, Betriebsanweisungen usw.). • Mitwirkung bei der Bewertung von Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz (z. B. Lärm, Klima, Beleuchtung, Belüftung, Gefahrstoffe, Biostoffe) und messtechnische Verifizierung einzelner Parameter. • Beratung bei Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung. • Ergonomieberatung (Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung). • Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischer Arbeitsmittel. • Durchführung von Begehungen und Hinwirkung zur Beseitigung von dabei festgestellten sicherheitstechnischen Mängeln. • Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und Erarbeitung von Maßnahmen zu deren Vermeidung. • Unterstützung u. Förderung der Mitarbeitergesundheit (z. B. physische und psychische Gesundheit, altersgerechte Arbeitsplätze Gefahrgutbeauftragter                                          • Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften • Unverzügliche Anzeige von Mängeln/ Fehlern, welche die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer/ Betriebsinhaber • Beratung des Unternehmens bei allen Fragen im Zusammen- hang mit der Gefahrgutbeförderung • Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes • Erstellung des Unfallberichtes nach einem Unfall mit Gefahrgut • Überprüfung des Vorgehens des Unternehmens hinsichtlich verschiedener Tätigkeiten (Kenntnis der Vorschriften zur Identifizierung des Gefahrgutes, Vorgehen beim Kauf von neuen Beförderungsmitteln, Schulung der Arbeitnehmer)